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Mitmischen in der Ärztekammer | Kammerwahl 2023

Veröffentlicht am 19. Oktober 2022

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer wird neu gewählt – und damit die Vertreter:innen der gesamten Ärzteschaft im Freistaat Sachsen, die alle Belange, Themen und Herausforderungen der Kolleg:innen einbringen und darüber entscheiden, wie diese künftig umgesetzt werden. Die Kammerversammlung wird für die Periode 2023 – 2027 gewählt. 

Natürlich braucht es dafür engagierte Vertreter:innen. Zur Wahl aufstellen können sich Fachärzt:innen und Ärzt:innen in Weiterbildung aller Fachrichtungen, demnach ist die Approbation die Mindestanforderung. Gewählt wird in den jeweiligen Wahlkreisen, wo der Beruf ausgeübt oder mindestens der eigene Wohnsitz ist – also für unsere Gruppen in den meisten Fällen Chemnitz. Mindestens 5 Unterschriften von Kolleg:innen braucht der/die Wahlberechtige aus dem jeweiligen Wahlkreis, darunter kann auch die eigene Unterschrift sein.

Wer sich gern aufstellen möchte, meldet sich bis 06.02.2023 für die Wahlaufstellung. Gewählt wird dann bis zum 3. April 2023 als Briefwahl.

Kurz erklärt: was bringt die Kammerversammlung?

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